Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr (2006) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie bezogen jeweils Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Klägerin erzielte außerdem (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Der Kläger war bei der X-AG in Y im Außendienst beschäftigt. Die X-AG stellte dem Kläger betriebliche Kraftfahrzeuge zur Verfügung, die er auch für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen konnte. Der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung des dem Kläger jeweils zur Verfügung gestellten Fahrzeugs betrug in den Monaten Januar und Februar 2006 59.300 EUR, in den Monaten März bis Juni 2006 42.900 EUR, in den Monaten Juli bis Oktober 2006 60.500 EUR und in den Monaten November und Dezember 2006 64.400 EUR.
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