Ermittlung des Ertragswertes eines Unternehmens; Anteilsverkauf unter Wert als verdeckte Gewinnausschüttung
FG Hessen, Beschluss vom 07.01.2002 - Aktenzeichen 4 V 5281/00
DRsp Nr. 2002/4581
Ermittlung des Ertragswertes eines Unternehmens; Anteilsverkauf unter Wert als verdeckte Gewinnausschüttung
1. Der "IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)" nach dem Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten hat zwar weder Rechtsnormqualität noch ist er für das Gericht bzw. für das Finanzamt verbindlich; gleichwohl können sich in der Praxis Verkäufer bzw. Käufer an dem IDW-Standard orientieren, ohne dass dadurch eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form eines "Unter-Wert-Verkaufs" indiziert wird.2. Ist eine Erhöhung des Verkehrswertes einer Unternehmensbeteiligung durch einen späteren Börsengang zu erwarten, indiziert dies eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn beim Anteilsverkauf durch die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter auf die Realisierung der konkrete Geschäftschance auf einen höheren Kaufpreis verzichtet wird.
Tatbestand:
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