I.
Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil aus dem Erwerb eines PKW aus der Produktion des Arbeitgebers durch den Kläger zu besteuern ist.
Die Kläger sind Eheleute und wurden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erwarb als Beschäftigter der Firma ABC AG im Jahr 1996 von dieser ein Kraftfahrzeug der Marke ABC 316 i 4 T Katalysator zu einem Preis von DM 34.707,05.
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