Ermittlung des gemeinen Werts einer Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO bei einem dinglich belasteten Grundstück
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 1 K 2794/04
DRsp Nr. 2007/4337
Ermittlung des gemeinen Werts einer Zuwendung nach § 278 Abs. 2AO bei einem dinglich belasteten Grundstück
Ist im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 278 Abs. 2AO ein dinglich belastetes Grundstück Gegenstand der Zuwendung, so hat der Zuwendungsempfänger als Grundlage der Bemessung des Vermögensvorteils nicht den vollen Wert, sondern nur den um den Wert der Belastung geminderten Wert des Grundstücks erlangt.