Die Klägerin ist die Alleinerbin ihres am 22. Oktober 1996 verstorbenen Bruders E. Zum Nachlass gehört das aufgrund des Erbbau-Heimstättenvertrages vom 25. Oktober 1958 an dem Grundstück F ... weg in B. bestellte Erbbaurecht. (Wegen des Inhalts des Vertrages wird auf Blatt 46 ff. der Streitakte Bezug genommen.) Das Grundstück ist 614 qm groß.
Vorliegend ist der Grundstückswert dieses Erbbaurechts streitig.
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