Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit des § 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - im Streitjahr 2006.
Die Klägerin ist [...]. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.
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