Das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.11.2015 – 3 K 2711/13 Erb wird aufgehoben, soweit es den Schenkungsteuerbescheid für den Erwerb vom Vater des Klägers betrifft.
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
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