I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Angestellter der A-GmbH. Er wurde im Streitjahr 2006 zusammen mit seiner Ehefrau (Klägerin und Revisionsklägerin --Klägerin--) zur Einkommensteuer veranlagt. Der Einkommensteuerbescheid für 2006 wurde am 4. April 2007 erklärungsgemäß erlassen. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 der Abgabenordnung -- AO --). In den Erläuterungen bat der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) um Stellungnahme zur Höhe der gewerblichen Einkünfte der Klägerin.
1. 2.
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