BFH vom 18.02.1994
VIII E 4/93

Ermittlung des Streitwerts bei einheitlicher Gewinnfeststellung

BFH, vom 18.02.1994 - Aktenzeichen VIII E 4/93

DRsp Nr. 1997/8608

Ermittlung des Streitwerts bei einheitlicher Gewinnfeststellung

Im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung ist der Streitwert für das Revisionsverfahren ausgehend von dem Antrag des Rechtsmittelklägers (§ 14 GKG) nach den vermutlichen einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen zu schätzen. Dabei sind grundsätzlich 25 % des streitigen Gewinns oder Verlustes anzusetzen. Eine genaue Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern soll zum Zweck der Streitwertfeststellung nicht stattfinden. Nur soweit (ohne besondere Ermittlungen) im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung ohne weiteres erkennbar ist, daß der Satz von 25 % den tatsächlichen einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen nicht gerecht wird, kommt der Ansatz eines höheren oder niedrigeren Prozentsatzes in Betracht.