FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.09.2005
2 K 277/04
Normen:
EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h Art. 13 Art. 17 Art. 73 Art. 76 Art. 79a ; EWGV 574/72 Art. 10 ; EStG § 65 Abs. 1, 2 § 62 Abs. 1 Nr. 2b § 63 § 31 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 54

Ermittlung des Teilkindergeldanspruchs der Ehefrau bei Anrechnung einer in der Schweiz steuerpflichtigen Kinderzulage des Ehemanns; Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2005 - Aktenzeichen 2 K 277/04

DRsp Nr. 2005/19468

Ermittlung des Teilkindergeldanspruchs der Ehefrau bei Anrechnung einer in der Schweiz steuerpflichtigen Kinderzulage des Ehemanns; Kindergeld

1. Ein mit seiner Familie in Deutschland wohnender und in der Schweiz nichtselbständig tätiger deutscher Staatsangehöriger hat nach Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf Familienleistungen ausschließlich nach schweizerischen Rechtsvorschriften. Ihm steht daher kein deutsches (Teil-)Kindergeld zu. 2. Ist aber das in der Schweiz erhaltene Kindergeld (hier: Kinderzulagen im Kanton Zürich) niedriger als das deutsche Kindergeld, steht der nicht erwerbstätigen Ehefrau des deutschen Staatsangehörigen Teilkindergeld zu. 3. Zur Ermittlung des (deutschen) Teilkindergeldanspruchs der Ehefrau ist vom regulären deutschen Kindergeldanspruch auch dann der Bruttobetrag der Schweizer Kinderzulage abzuziehen, wenn diese in der Schweiz vom Ehemann versteuert werden musste. 4. Zur Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 sowie Nr. 574/72 bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz. 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h Art. 13 Art. 17 Art. 73 Art. 76 Art. 79a ; EWGV 574/72 Art. 10 ; EStG § 65 Abs. 1, 2 § 62 Abs. 1 Nr. 2b § 63 § 31 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berechnung eines Anspruchs auf Teilkindergeld.