FG Bremen - Urteil vom 10.09.2020
1 K 220/18 (5)
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 -2 und S. 2; BewG § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2021, 272

Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

FG Bremen, Urteil vom 10.09.2020 - Aktenzeichen 1 K 220/18 (5)

DRsp Nr. 2020/13835

Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 -2 und S. 2; BewG § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines Veräußerungsgewinns.

Die Klägerin war Gesellschafterin der Beigeladenen zu 2.

Die Beigeladene zu 2. wurde am ... 2006 durch die ... GmbH, die Klägerin und die Beigeladene zu 1. gegründet. Am selben Tage erwarb die Beigeladene zu 2. das Grundstück "..." in ....

Das Grundstück war mit zwei Reihenhäusern mit je vier Wohnungen bebaut. Zwei Wohnungen (die Wohnungen Nr. 1 und 5) waren an Dauermieter vermietet. Die Nutzungsrechte bestanden bis zum Jahr 2011. Die übrigen Wohnungen wurden durch die Beigeladene zu 2. kernsaniert. Im Anschluss wurden die Wohnungen Nr. 2, 3, 6, 7 und 8 zwischen 2008 und 2011 veräußert. Nach Kündigung der Wohnungen 1 und 5 wurden auch diese saniert und veräußert.