FG München - Urteil vom 25.05.2022
4 K 2064/21
Normen:
BewG § 14 Abs. 1 S. 1, 3;
Fundstellen:
ErbStB 2024, 152

Ermittlung des Werts der vertraglich vereinbarten Nutzungsauflage und Duldungsauflage bzgl. Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

FG München, Urteil vom 25.05.2022 - Aktenzeichen 4 K 2064/21

DRsp Nr. 2024/2749

Ermittlung des Werts der vertraglich vereinbarten Nutzungsauflage und Duldungsauflage bzgl. Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Der in § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG bestimmte Zinssatz von 5,5 % in der im Streitjahr 2019 geltenden Fassung ist nicht verfassungswidrig.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BewG § 14 Abs. 1 S. 1, 3;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids streitig.