Streitig ist die Wertfeststellung gemäß § 151 Abs. 1 Bewertungsgesetz (BewG) für den Anteil an einem in Form einer GmbH & Co. KG geführten Fonds.
Die Klägerin erwarb von Todes wegen zum 29.08.2010 einen Kommanditanteil am Rendite-Fonds GmbH & Co. Kg (StNr.: im Folgenden: Fonds Nr. 1, nominal 60.000 USD). Der Erblasser hatte den Kommanditanteil treuhänderisch über die Fonds GmbH gehalten. Ausweislich des Gesellschaftsvertrags obliegt die Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin, während die persönlich haftende Gesellschafterin von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist (§ 6 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages, Blatt 206 ff der Gerichtsakte).
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