Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Auf Anordnung des Beklagten begann bei der Klägerin am 13.10.2009 eine Zollprüfung durch das Sachgebiet Prüfungsdienst des Beklagten für den Zeitraum vom 01.03.2006 bis zum 31.01.2009, deren Ergebnis im Bericht vom 08.02.2010, AB-Nr. ---------------–, zusammengefasst wurde. Dabei stellte der Prüfungsbeamte u.a. folgendes fest:
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