FG Münster - Urteil vom 21.03.2014
4 K 3707/11 F
Normen:
AO § 174 Abs 4;
Fundstellen:
AO-StB 2014, 209
AO-StB 2014, 276

Ermittlungshandlung i.S.d. § 171 Abs. 3 S. 4 AO

FG Münster, Urteil vom 21.03.2014 - Aktenzeichen 4 K 3707/11 F

DRsp Nr. 2014/9056

Ermittlungshandlung i.S.d. § 171 Abs. 3 S. 4 AO

1) Findet keine Schlussbesprechung im Sinne des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO statt, ist für die Bestimmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlungen abzustellen. 2) Ermittlungshandlungen in diesem Sinne setzen Maßnahmen voraus, die darauf gerichtet sind, bisher noch nicht bekannte Sachverhaltselemente festzustellen. Eine Anfrage an die OFD zur Klärung rechtlicher Fragen erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Normenkette:

AO § 174 Abs 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten in der Sache darüber, ob eine bisher nicht passivierte Pensionsrückstellung, die auf einer sog. Altzusage beruht, zu bilanzieren ist.