I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vermietet seit April 1979 Appartements an Kurgäste auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstück. Sie ließ sich in das Handelsregister des Amtsgerichts (AG) N unter der Firma "Appartment-Hotel M" als gewerblich tätige Kauffrau eintragen und erklärte gegenüber dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom Beginn ihrer Tätigkeit an bis zum Veranlagungszeitraum 1999 stets gewerbliche Einkünfte. Diese ermittelte sie nach §§ 4 Abs. 1, 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit Zustimmung des FA wählte sie ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. April bis 31. März des Folgejahres.
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