1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom 24. September 2014 zu Recht abgelehnt hat.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Dem gegen den Einkommensteuerbescheid vom 25. August 2011 eingelegten Einspruch wurde mit Einspruchsentscheidung vom 15. Februar 2013 insoweit abgeholfen, als die Einkommensteuer 2009 auf 34.819 EUR herabgesetzt wurde, im Übrigen wurde er als unbegründet zurückgewiesen.
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