1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
In der Hauptsache streiten die Beteiligten darüber, ob das Finanzamt (FA) zu Recht Vorsteuern aus der Herstellung eines Gebäudes gekürzt hat.
Der Antragsteller ist im Bereich Softwareentwicklung und -vertrieb, Beratung sowie Hardwarevertrieb unternehmerisch tätig.
Nach Erteilung einer Baugenehmigung vom 26. August 2004 für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus an den Antragsteller und seine Ehefrau ließ der Antragsteller ein Gebäude in D errichten. Er ordnete das Objekt insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu und machte bereits während der Bauphase Vorsteuern aus den Herstellungskosten - für das Jahr 2005 einen Betrag von 45.519,53 EUR und für das Jahr 2006 einen Betrag von 5.901,77 EUR - geltend.
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