FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.2004
15 K 186/03
Normen:
AO § 347 § 348 § 350 ;
Fundstellen:
DB 2006, 925
EFG 2006, 389

Erneuter Einspruch nach Vollabhilfebescheid

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 15 K 186/03

DRsp Nr. 2006/11789

Erneuter Einspruch nach Vollabhilfebescheid

Ergeht im Verlaufe des Einspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid, mit dem dem Einspruchsbegehren in vollem Umfang entsprochen wird, so kann dieser "Abhilfebescheid" dennoch mit dem Einspruch angefochten werden.

Normenkette:

AO § 347 § 348 § 350 ;

Tatbestand:

In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist die Zulässigkeit des Einspruchs gegen einen Änderungsbescheid, in materiell-rechtlicher Hinsicht ist die Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen streitig.

Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Beide erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bruttoarbeitslohn des Ehemanns belief sich auf x DM, derjenige der Ehefrau auf y DM. Für die Zukunftssicherung des Ehemanns wurden keine Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erbracht. Er gehörte auch nicht zu dem Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG.