In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist die Zulässigkeit des Einspruchs gegen einen Änderungsbescheid, in materiell-rechtlicher Hinsicht ist die Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen streitig.
Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Beide erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bruttoarbeitslohn des Ehemanns belief sich auf x DM, derjenige der Ehefrau auf y DM. Für die Zukunftssicherung des Ehemanns wurden keine Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erbracht. Er gehörte auch nicht zu dem Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|