Der hinsichtlich des Antragstellers zu 1. ergangene Bescheid über den Wechsel der Steuerklasse vom 16. November 2011 wird insoweit von der Vollziehung ausgesetzt, dass ab dem 01. Januar 2012 bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens, spätestens aber bis 1 Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, beim Antragsteller zu 1. vorläufig die Lohnsteuerklasse III berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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