Das Verfahren wird hinsichtlich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer eingestellt.
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2009 vom 19. Mai 2011 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Einspruchsverfahrens i.H.v. 1.559 EURO ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
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