FG Münster, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3988/05
Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Eignung der auf der Multiplikation der Firmenergebnisse beruhenden Wertermittlungen als Methode zur Bestimmung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters; Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Vermittlung einer ausgeprägten, das mitunternehmerische Risiko ausgleichenden Mitunternehmerinitiative an den stillen Gesellschafter durch umfassende Vetorechte
BFH, Beschluss vom 27.07.2009 - Aktenzeichen IV B 124/08
DRsp Nr. 2009/23854
Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Eignung der auf der Multiplikation der Firmenergebnisse beruhenden Wertermittlungen als Methode zur Bestimmung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters; Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Vermittlung einer ausgeprägten, das mitunternehmerische Risiko ausgleichenden Mitunternehmerinitiative an den stillen Gesellschafter durch umfassende Vetorechte
Normenkette:
GV § 15;
Gründe
I.
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