FG Hamburg, vom 02.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 75/09
Eröffnung des Finanzrechtswegs bei allgemeinem Einsichtsbegehren des Insolvenzverwalters in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten
BFH, Beschluss vom 10.02.2011 - Aktenzeichen VII B 183/10
DRsp Nr. 2011/7308
Eröffnung des Finanzrechtswegs bei allgemeinem Einsichtsbegehren des Insolvenzverwalters in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten
1. NV: Zumindest in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemeine Einsicht in die beim FA über den Schuldner geführten Vollstreckungsakten begehrt, handelt es sich um eine Streitigkeit nach § 33 Abs. 1FGO, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet ist.2. NV: Von einer unspezifischen Einsichtnahme in Vollstreckungsakten ist nicht nur die Vollstreckung, sondern auch die Steuererhebung betroffen.3. NV: Dagegen ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet, wenn der Insolvenzverwalter zur Prüfung der Voraussetzungen eines dem Grunde nach bestehenden Anfechtungsrechts nach der InsO Einsicht in die Vollstreckungsakten nehmen will.