Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.
Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG in Verbindung mit §§
Das Verwaltungsgericht hat den Verwaltungsrechtsweg zu Recht gemäß §
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