Zwischen den Beteiligten ist der Abzug von Umbaukosten für die rollstuhlgerechte Umgestaltung des selbstgenutzten Einfamilienhauses der Kläger als außergewöhnliche Belastung streitig.
Der Kläger erlitt im Jahre 1999 einen schweren Schlaganfall. Dieser hatte längere Rehabilitations- und Kurmaßnahmen zur Folge. Dem vom Versorgungsamt ... am ...10.2000 ausgestellten Behinderungsausweis zufolge beträgt der Grad der Behinderung 100. Außerdem ergeben sich aus dem ab Mai 2000 gültigen Ausweis die Merkzeichen G, aG, H und RF.
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