Der während des Revisionsverfahrens verstorbene A als der ursprüngliche Kläger und Revisionskläger zu 1, der mit ihm verschwägerte Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2) und eine im Baugewerbe tätige GmbH, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 3 (Klägerin zu 3), waren Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Kläger und Revisionskläger zu 1 ist von seiner Ehefrau und seinen beiden Söhnen beerbt worden. Die Erben (Revisionskläger zu 1) haben den Rechtsstreit aufgenommen.
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