FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.10.2006
9 K 418/04
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 697

Ersatz für verdeckte Gewinnausschüttungen als Werbungskosten des Geschäftsführers

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2006 - Aktenzeichen 9 K 418/04

DRsp Nr. 2007/746

Ersatz für verdeckte Gewinnausschüttungen als Werbungskosten des Geschäftsführers

1. Ist ein Verhalten des Geschäftsführers, das eine verdeckte Gewinnausschüttung begründet, in nicht unbedeutendem Maße von privaten Gründen mitgetragen, und lässt sich der Ersatz, der durch den Geschäftsführer der GmbH für die verdeckte Gewinnausschüttung gewährt wird, nur durch familiäre Beziehungen erklären, liegen hinsichtlich des Ersatzes keine Werbungskosten des Geschäftsführers aus nichtselbstständiger Arbeit vor. 2. Der Ersatz verdeckter Gewinnausschüttungen führt auch nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Übernahme von Schulden durch einen GmbH-Geschäftsführer, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten verdeckten Gewinnausschüttungen stehen, steuermindernd berücksichtigt werden kann.