FG Saarland - Urteil vom 02.09.2013
2 K 1425/11
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 3 Nr. 50; EStG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 38;

Ersatz von Instandhaltungsaufwendungen für Instrumente angestellter Orchestermusiker durch den Arbeitgeber ist steuerfreier Auslagenersatz

FG Saarland, Urteil vom 02.09.2013 - Aktenzeichen 2 K 1425/11

DRsp Nr. 2014/13229

Ersatz von Instandhaltungsaufwendungen für Instrumente angestellter Orchestermusiker durch den Arbeitgeber ist steuerfreier Auslagenersatz

1. Ersatz von Aufwendungen angestellter Orchestermusiker für die Instandhaltung der musikereigenen Instrumente ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz des Arbeitgebers i. S. d. § 3 Nr. 50 EStG. 2. Unter die Kosten für die eigentliche Instandsetzung der Instrumente im Sinne einer Reparatur fallen auch die Kosten für die Instandhaltung, um den arbeitsvertraglich geschuldeten tadellosen und spielfertigen Zustand des Instruments herzustellen oder zu erhalten.

Unter Änderung des Haftungs- und Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer für die Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2011 und in der Fassung vom 18. April 2012 wird die nachzufordernde Lohnsteuer auf 2.502,72 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 70%. Im Übrigen trägt sie die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. ;