Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Dezember 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die beklagte Vertragshändlerin der V. AG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kraftfahrzeuge in Anspruch.
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