Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks
BFH, Beschluß vom 01.03.2002 - Aktenzeichen VIII B 110/01
DRsp Nr. 2002/10069
Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks
Die Rechtsfrage, ob Erschließungsaufwendungen für die erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks, dessen Eigentümer zuvor lediglich aufgrund einer privatrechtlichen Gestattung über eine fremde Privatstraße das öffentliche Verkehrsnetz erreichen konnte, nachträglich AK auf den Grund und Boden sind, ist nicht klärungsbedürftig, da sie sich ohne Weiteres auf der Grundlage der bisher von der Rspr. entwickelten Grundsätze entscheiden lässt.