BFH - Beschluß vom 01.03.2002
VIII B 110/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1143

Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks

BFH, Beschluß vom 01.03.2002 - Aktenzeichen VIII B 110/01

DRsp Nr. 2002/10069

Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks

Die Rechtsfrage, ob Erschließungsaufwendungen für die erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich genutzten Grundstücks, dessen Eigentümer zuvor lediglich aufgrund einer privatrechtlichen Gestattung über eine fremde Privatstraße das öffentliche Verkehrsnetz erreichen konnte, nachträglich AK auf den Grund und Boden sind, ist nicht klärungsbedürftig, da sie sich ohne Weiteres auf der Grundlage der bisher von der Rspr. entwickelten Grundsätze entscheiden lässt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist nicht begründet. Sie war deshalb zurückzuweisen.