BFH - Beschluß vom 13.04.2000
XI B 3/99
Normen:
EStG § 6 ; HGB § 255 Abs. 1 S. 1 ;

Erschließungskosten

BFH, Beschluß vom 13.04.2000 - Aktenzeichen XI B 3/99

DRsp Nr. 2002/2427

Erschließungskosten

1. Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da durch die Rspr. des BFH geklärt, dass Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen den AK von Grund und Boden zuzurechnen sind, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es i.S.v. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB in einem betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 2. Erschließungskosten sind auch dann AK des Grund und Bodens, wenn sie nach der Geschossfläche berechnet werden.

Normenkette:

EStG § 6 ; HGB § 255 Abs. 1 S. 1 ;