FG Niedersachsen - Urteil vom 11.10.2006
2 K 619/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3 § 5 Abs. 1 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 668
EFG 2007, 499

Erschließungskosten; Sofort abzugsfähig; Aufwand; Gewinnermittlung; 4/3-Rechner - Erschließungskosten für ein in Ausübung eines Erbaurechts errichtetes Gebäude als sofort abzugsfähiger Aufwand bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.10.2006 - Aktenzeichen 2 K 619/01

DRsp Nr. 2007/7623

Erschließungskosten; Sofort abzugsfähig; Aufwand; Gewinnermittlung; 4/3-Rechner - Erschließungskosten für ein in Ausübung eines Erbaurechts errichtetes Gebäude als sofort abzugsfähiger Aufwand bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

1. Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 HGB sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählt insbesondere der Anschaffungspreis. 2. Erschließungsaufwendungen für eine erstmalige Erschließung sind bei Erzielung von Gewinneinkünften - unabhängig von der Art. der Gewinnermittlung - vorausgezahltes Nutzungsentgelt und damit Aufwand. Dieser darf nur bei Vorhandensein einer gesetzlichen Verpflichtung über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. 3. Bei Erbbauberechtigten, die Überschussrechner sind, ist dieser Aufwand sofort abziehbar, auch wenn er bei Bilanzierenden in einen Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3 § 5 Abs. 1 ; HGB § 255 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Erschließungskosten für ein in Ausübung eines Erbaurechts errichtetes Gebäude im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln sind.