Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2019 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2019 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2018 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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