Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. Februar 2019 wird aufgehoben.
II.Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens nach §
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, eine Gemeinde, wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der Beigeladenen vom Landratsamt Ansbach unter Ersetzung ihres verweigerten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung vom 12. Juli 2018 zur Errichtung einer Putenmastanlage für 14.880 Puten (3 Ställe je 75 m mal 24 m), mit Waschwassergrube und 4 Futtersilos sowie einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W* ...
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