Streitig ist, ob eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wegen des Einbaus einer neuen Heizungsanlage beansprucht werden kann.
Der Kläger erzielte als Steuerbeamter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er ist Eigentümer eines durch notariellen Vertrag vom 28. Juli 1989 erworbenen und seit August 1990 selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks.
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