FG Sachsen - Urteil vom 12.06.2002
6 K 278/01
Normen:
DVStB § 21 Abs. 1 ; GG Art. 12 ;

Erst drei Monate nach der Prüfung erklärter; mit Zahnschmerzen und Medikamenteneinnahme während der Prüfung begründeter; Rücktritt von der Steuerberaterprüfung nicht wirksam

FG Sachsen, Urteil vom 12.06.2002 - Aktenzeichen 6 K 278/01

DRsp Nr. 2008/17784

Erst drei Monate nach der Prüfung erklärter; mit Zahnschmerzen und Medikamenteneinnahme während der Prüfung begründeter; Rücktritt von der Steuerberaterprüfung nicht wirksam

1. Eine Teilnehmerin an der schriftlichen Steuerberaterprüfung ist nicht i.S. von § 21 Abs. 1 DVStB wirksam von der Prüfung zurückgetreten, wenn sie erst nach Erhalt der Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung, also drei Monate nach der Prüfung, den Rücktritt mit der Begründung erklärt, sie habe wegen einer stark schmerzenden Zahnerkrankung während der Prüfung Schmerzmittel und Antibiotika einnehmen müssen und über die möglichen Nebenwirkungen dieser Medikamente nicht Bescheid gewusst.