Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Rückwirkendes Ereignis; Sonderausgabe; Kirchensteuern; Erstattung
FG Hessen, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 12 V 3164/03
DRsp Nr. 2004/1860
Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2AO - Rückwirkendes Ereignis; Sonderausgabe; Kirchensteuern; Erstattung
Erstattete Kirchensteuer, die sich im Folgejahr nicht sonderausgabenmindernd ausgewirkt hat, stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2AO dar, das zur Korrektur des Einkommensteuerbescheides des Jahres führt, indem die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben abgezogen worden ist.