Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 100,- € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen Zahlungsanspruch betreffend einer Aufwandspauschale in Höhe von 100,- €.
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