Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 8. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine optische Kohärenztomografie (OCT) i.H.v. 84,87 €.
Die OCT ist ein nicht-invasives bildgebendes Verfahren, mit dem Netzhautstrukturen, ähnlich wie in einem histologischen Schnitt, hochauflösend abgebildet werden können. Die OCT erzeugt zwei- und dreidimensionale Aufnahmen, die eine objektive und quantitative Beurteilung der Netzhaut, insbesondere der intra- und subretinalen Strukturen wie zum Beispiel Flüssigkeitsansammlungen, Narbenprozesse und Veränderungen der Netzhautdicke, zulassen.
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