1. Der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Stade vom 4. September 2018 wird aufgehoben.
2. Der Beschluss des Landgerichts Stade vom 23. August 2018 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen des Angeklagten zurückgewiesen wurde.
3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur Festsetzung der notwendigen Auslagen des Angeklagten aus dem Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. T. vom 29. Juni 2018 an den zuständigen Rechtspfleger beim Landgericht Stade zurückverwiesen.
4. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Verteidiger Rechtsanwalt Dr. T. dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last.
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