FG Köln - Urteil vom 21.02.2002
2 K 7903/00
Normen:
AO (1977) § 155 Abs. 1 ; AO (1977) § 155 Abs. 1 S 3 ; DBA-USA Art. 17 ; EStG § 50 d Abs. 1 S 2 ; EStG § 50a Abs. 4 ; EStG § 50d Abs. 1 ;

Erstattung einbehaltener Einkommensteuer in Deutschland beschränkt steuerpflichtiger Künstler oder Sportler

FG Köln, Urteil vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 7903/00

DRsp Nr. 2003/574

Erstattung einbehaltener Einkommensteuer in Deutschland beschränkt steuerpflichtiger Künstler oder Sportler

1. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-USA können Einkünfte eines in den USA ansässigen Künstlers oder Sportlers, die dieser in Deutschland bezieht, (nur) in den USA besteuert werden, wenn die vom Künstler oder Sportler aus dieser Tätigkeit bezogenen Einnahmen 20.000 US$ nicht übersteigen (Bagatellgrenze). 2. Für die Prüfung der Bagatellgrenze des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US$ ist die Bruttogesamtvergütung in Geld oder Geldeswert einschließlich der dem Künstler oder Sportler erstatteten oder von ihm übernommenen Kosten ohne jeden Abzug zugrunde zu legen, insbesondere auch ohne Abzug der Umsatzsteuer.

Normenkette:

AO (1977) § 155 Abs. 1 ; AO (1977) § 155 Abs. 1 S 3 ; DBA-USA Art. 17 ; EStG § 50 d Abs. 1 S 2 ; EStG § 50a Abs. 4 ; EStG § 50d Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Einkommensteuer, die für den Kläger als beschränkt Steuerpflichtigem einbehalten wurde. Streitentscheidend ist die Frage, ob die Einnahmen unter der "Bagatellgrenze" des Artikels 17 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens - DBA USA - lagen.