Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. September 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 300,- € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung einer Aufwandspauschale nebst Zinsen.
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