LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 13.01.2022
L 16 KR 31/21
Normen:
SGB I § 53 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 01.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 62 KR 811/19

Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenbehandlung im Ausland an eine private ReiseversicherungSich deckende Leistungsansprüche gegen eine private und eine gesetzliche KrankenversicherungErlöschen eines Anspruchs bei LeistungsgewährungWahlrecht des Versicherten

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.01.2022 - Aktenzeichen L 16 KR 31/21

DRsp Nr. 2022/3127

Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenbehandlung im Ausland an eine private Reiseversicherung Sich deckende Leistungsansprüche gegen eine private und eine gesetzliche Krankenversicherung Erlöschen eines Anspruchs bei Leistungsgewährung Wahlrecht des Versicherten