Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2016 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.747,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2014 sowie weitere 334,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus einem zwischen den Parteien geschlossenen privaten Krankenversicherungsvertrag die Erstattung von Behandlungskosten für einen stationären Aufenthalt.
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