LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.06.2020
7 Sa 1/20
Normen:
TVöD § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 05.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2126/19

Erstattung von durch den Arbeitgeber an die Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen abgeführten Beiträgen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 1/20

DRsp Nr. 2020/12673

Erstattung von durch den Arbeitgeber an die Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen abgeführten Beiträgen

Ist der Arbeitgeber durch Haftungsbescheid auf Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung für einen bestimmten Arbeitnehmer in Anspruch genommen worden, so steht ihm gegen den Arbeitnehmer ein Erstattungsanspruch zu.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2019, Az. 7 Ca 2126/19, wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD § 37;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Erstattung von an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen abgeführten Beiträgen.