Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. September 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 21. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2016 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Behandlungspflege ihrer Mutter in den Zeiträumen vom 13. Januar 2016 bis 21. Januar 2016 und vom 1. Februar 2016 bis zum 13. Februar 2016 einen Betrag von 756,60 EUR zu erstatten. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat zwei Drittel der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten der häuslichen Krankenpflege.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|