Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. Mai 2019 aufgehoben sowie die Bescheide der Beklagten vom 29 . März 2016 und 15. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. März 2017 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Kosten in Höhe von 4.363 € zu erstatten.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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