LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 14.10.2022
L 16 KR 256/21
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 93 KR 805/20

Erstattung von Kosten für eine KryokonservierungVoraussetzungen für einen Anspruch wegen SystemversagensLeistungskatalog der Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.10.2022 - Aktenzeichen L 16 KR 256/21

DRsp Nr. 2022/17399

Erstattung von Kosten für eine Kryokonservierung Voraussetzungen für einen Anspruch wegen Systemversagens Leistungskatalog der Krankenkassen

Ein Kostenerstattungsanspruch ist in seinem Umfang abhängig vom Sachleistungsanspruch und setzt voraus, dass eine selbst beschaffte Behandlung oder Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben.

Tenor

Das Urteil des SG Hannover vom 28. April 2021 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten für eine Kryokonservierung sowie die Kostenübernahme für die Zukunft.