BFH - Urteil vom 22.05.2012
VII R 46/11
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 124 Abs. 2; AO § 228; AO § 229;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 23.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 42/09

Erstattung von nach der Aufhebung von Jahressteuerbescheiden umgebuchten Umsatzsteuervorauszahlungen

BFH, Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen VII R 46/11

DRsp Nr. 2012/21184

Erstattung von nach der Aufhebung von Jahressteuerbescheiden umgebuchten Umsatzsteuervorauszahlungen

Werden von einem Unternehmer geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen unter Aufhebung der gegen ihn ergangenen Jahressteuerbescheide auf das Steuerkonto einer angeblich bestehenden GbR, deren Gesellschafter er sei, umgebucht, später jedoch unter erneutem Erlass gegen ihn gerichteter Umsatzsteuerbescheide wieder zurückgebucht, so steht einem vom Unternehmer nach Aufhebung dieser Umsatzsteuerbescheide wegen Festsetzungsverjährung geltend gemachten Erstattungsanspruch Zahlungsverjährung nicht entgegen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; AO § 124 Abs. 2; AO § 228; AO § 229;

Gründe