Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 23.11.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.441,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2022 zu zahlen.
Dem Beklagten bleibt vorbehalten, nach Erstattung des Betrags an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger zu verfolgen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Beklagte.
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